Versicherungsfernrohr

[517] Versicherungsfernrohr, das zweite od. Nebenfernrohr an älteren Multiplicationskreisen u. an den Theodoliten. Auch an Boussolen von besserer Construction ist ein V. angebracht, um sich von dem unverrückten Stande des ganzen Instrumentes stets überzeugen zu können.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 517.
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