Verwandt

[531] Verwandt, 1) durch gemeinschaftliche Abstammung ob. durch Heirath verbunden, s. Verwandtschaft; 2) Sprachen, welche von den Familien desselben Volksstammes geredet werden u. sich zu der Stammsprache wie Töchter- od. unter einander wie Schwestersprachen verhalten, s. Sprache S. 891; 3) durch gemeinschaftliche Lebensart, Religion u. dgl. mit einander verbunden; 4) einerlei Bestimmung od. Eigenschaft habend.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 531.
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