Heirath

[201] Heirath, die eheliche, gehörig vollzogene Verbindung von zw Personen verschiedenen Geschlechts; vgl. Ehe u. Hochzeit. H. ins Blut, nicht in den Stand od. ins lut, so v.w. Morganatische Ehe, s.u. Ehe I. C). Heirathsgut, so v.w. Dos; vgl. Ausstattung. Heithslinien (Ehestandslinien), zu den sieben ebenlinien gehörige kleine Linien in der Chiromare, s.d. I. B) k). Heirathspacten, so v.w. Ehepacht, s.u. Verlobung. Heirathswappen, Wappen, welches zum Andenken einer vornehmen Heirath in der Familie angenommen wurde, was in Italien u. Spanien sehr häufig, in Deutschland seltener zu geschehen pflegt; nicht mit Alliance- u. Damenwaschen zu verwechseln.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 201.
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