Vingt [2]

[602] Vingt un (fr., spr. Wängd öng), Hazardspiel, welches gewöhnlich mit der französischen, doch auch mit der deutschen Karte gespielt wird. Eine Person übernimmt entweder für immer die Bank, od. dieselbe geht der Reihe nach auf alle Mitspielende über. In dem letzten Falle verliert sie der Banquier, wenn er sich todt gekauft hat u., ohne daß ein Pointeur sich vor ihm todt gekauft hat, an alle Pointeurs befahlen muß. Nachdem der Banquier hat abheben lassen, gibt er jedem Pointeur u. zuletzt sich selbst in zwei Malen zwei Karten; der Pointeur darf seine Karten nicht ansehen, bevor er einen beliebigen Satz gesetzt hat. Das As gilt 11 od. auch 1, die drei übrigen Bilder jedes 10 u. jedes folgende Blatt so viel Points, als es Augen hat. Jeder Spieler trachtet darnach, 21 Augen zu bekommen, od. doch dieser Zahl so nahe zu kommen, als möglich. Bilden schon die ersten zwei Karten 21, so heißt dies V. un déclaré, u. der Spieler bekommt seinen Satz doppelt bezahlt u. erhält, wenn er es verlangt, neue Karten. Hat jedoch der Banquier V. un déclaré, so zahlen ihm alle Spieler doppelt, mit Ausnahme derer, welche Gleiches haben, welche nur einfach zahlen. Ist dies nicht der Fall, so kaufen die Pointeurs so lange, bis sie glauben, genug zu haben (z.B. 16, 18 od. 20 Points). Es hängt von dem Banquier ab, wenn es nicht durch allgemeine Übereinkunft festgesetzt worden ist, ob er dem Pointeur erlauben will bei dem Kauf einer Karte seinen Satz zu erhöhen. Zuletzt kauft der Banquier u. hört hiermit auch auf, wenn es ihm beliebt. Hat Einer zu oft gekauft, so daß seine Karten mehr Augen zählen, als 21, so ist er todt u. zahlt an den Banquier. Kauft sich der Banquier todt, so zahlt er an Alle, welche ihren Satz noch stehen haben, den einfachen Satz. Hat auch der Banquier gepaßt, so werden alle Karten aufgedeckt, u. die [602] Pointeurs, welche mehr Augen haben, als der Banquier, bekommen von diesem bezahlt, während Alle mit weniger od. auch eben so viel Augen, als er, an ihn zahlen. Ähnlich dem V. ist auch das Spiel Onze et demi (Halbzwölfern), dessen Regeln im Allgemeinen ganz die des V, sind. Banquier u. Pointeurs bekommen mir eine Karte u. es kann daher nicht Onze et demi déclaré stattfinden, weswegen ein Pointeur, welcher 115 gekauft hat, seinen Satz zum Voraus doppelt von dem Banquier erhält. Das As zählt immer nur 11, die drei Figuren ein Halbes.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 602-603.
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