Vormächte

[689] Vormächte, eine in neuester Zeit aufgekommene Bezeichnung für Österreich u. Preußen als die mächtigsten Mitglieder des Deutschen Bundes gegenüber den andern Bundesgliedern, nach Analogie der Benennung der früheren drei Directorialcantone der Schweiz als Vororte (s.d.), ohne daß jedoch jenen Mächten besondere Vorrechte vor den anderen nach der Bundesacte zuständen od. durch besonderes Mandat von den anderen Bundesgliedern übertragen waren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 689.
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