Vorpfännige

[694] Vorpfännige (verlorene, vorläufige Pfändung), bei der Auszimmerung eines großen Schachtes Pfähle, welche in eine Senkung eingeschlagen werden, damit sich die eigentliche Pfändung nicht eintreibe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 694.
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