Vorsatz

[696] Vorsatz, 1) die auf einen klar ins Auge gefaßten künftig zu erreichenden Zweck gerichtete Willensbestimmung. Er ist Entschluß, insofern in ihm zugleich die auf den Zweck selbst u. die Mittel seiner Erreichung gerichtete Überlegung abgeschlossen wird, während das Wort Vorhaben mehr den Gemüthszustand bezeichnet, in welchem zwar der Zweck, aber noch nicht die Mittel seiner Erreichung festgestellt sind. Über vorsätzliche Sünden s.u. Sünde 2). 2) (Brasse), s.u. Zuckersieden; 3) (Bergb.), eine Erhöhung über die horizontale Linie; 4) thönernes Werkzeug, welches im Probirofen vor die Löcher der Muffel gesetzt wird, wenn man kalt thun (s.u. Capelliren) will; 5) die zwei Blätter Schreibpapier, welche beim Binden der Bücher vor den ersten u. hinter den letzten Druckbogen eingeheftet werden u. von denen das eine am Deckel festgeklebt wirb. Diese Blätter heißen Vorsatzpapier.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 696.
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