Wachschiff

[725] Wachschiff, ein Schiff, welches auf einem Posten als Wache kreuzt, um das Einlaufen ob. Landen anderer Fahrzeuge an einem Orte zu hindern, z.B. bei blockirten Häfen, od. bei dem Schmuggelhandel, od. um Nachricht schnell an einen bestimmten Ort zu bringen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 725.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika