Wagamt

[737] Wagamt, 1) eine Anstalt, wo Waaren u. Güter unter obrigkeitlicher Aufsicht öffentlich gewogen werden; 2) die dabei angestellten Personen, z.B. der Waginspector der erste, der Wagmeister der zweite, der Wagschreiber der dritte Beamte hierbei; 3) so v.w. Wage 2).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 737.
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