Wagmeister

[745] Wagmeister, 1) s.u. Wagamt; 2) Beamter, welcher auf Hüttenwerken das an dieselben abgelieferte Material od. die von denselben gefertigten Gegenstände wägt u. darüber ein Verzeichniß hält.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 745.
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