Wehr [2]

[10] Wehr, die, 1) die Vertheidigung gegen einen Angriff; 2) ein Werk, welches geschickt ist den Feind abzuhalten, als Wälle, Mauern, Dämme, Schlösser u. dgl.; 3) so v.w. Waffe, Gewehr; 4) die zum Landbaue nöthigen Werkzeuge, bes. wenn sie Inventarienstücke sind; 5) die Klauen u. Hauzähne der fleischfressenden Thiere; 6) lebendige W., so v.w. Flügel der Treibjagden, s.d. S. 781; auch in den eingestellten Jagen die Flügel der Zeuche (Wehrflügel), s. ebd., bei denen in der Nacht Feuer (Wehrfeuer) angezündet werden, s. ebd. S. 783.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 10.
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