Weidezaum

[25] Weidezaum, eine Vorrichtung, welche den Zweck hat, das Abnagen der herabhängenden Baumäste durch das weidende Rindvieh zu verhüten, indem es demselben nicht erlaubt den Kopf so weit in die Höhe zu heben, daß es mit dem Maule die Äste niedrig wachsender Bäume erfassen kann. Der W. ist aus Stricken angefertigt u. wirkt nach Art des Sprungriemens bei dem Pferde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 25.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: