Weigern

[27] Weigern, von einem eingerammten Pfahle, welcher trotz wiederholter Schläge mit dem Rammblock nicht weiter in die Erde eindringen will, so[27] daß nun der Kopf des Pfahles abgeschnitten werden muß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 27-28.
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