Wildbann

[210] Wildbann (lat. Bannum ferinum), 1) das Recht der Befriedigung, Umzäunung, für od. gegen das Wild; daher 2) das ausschließliche Jagdrecht in einem Bezirke; 3) das landesherrliche Regal über die Jagden u. die dem Monarchen zugehörigen Jagden; 4) die vermöge der landesherrlichen Rechte errichtete Jagdordnung. Häufig wird der Ausdruck, in Verbindung mit dem Forstbanne, Forst- u. W. gebraucht, häufig auch als unter dem Forstbanne begriffen angesehen. Vgl. Jagd.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 210.
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