Winterfrucht

[274] Winterfrucht, 1) diejenigen Feldfrüchte, welche im Herbste gesäet werden u. also über Winters im Felde stehen, dazu gehören vorzüglich Winterraps, Winterrübsamen, Winterweizen, Winterroggen, doch hat man auch Wintergerste u. Winterhafer; s. jedes unter seinem Namen; 2) die zur Fruchtbarkeit nöthige Feuchtigkeit, welche den Winter über in den Boden kommt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 274.
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