Wittwenhäuser

[307] Wittwenhäuser, 1) so v.w. Wittwensitze; bes. 2) Häuser, worin Wittwen gewisser Personen ohne Weiteres, od. dürftige Wittwen, od. solche, welche sich mit einer Summe für ihre Lebenszeit darein einkaufen, aufgenommen werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 307.
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