Zeugungsvermögen

[594] Zeugungsvermögen, das Vermögen der Pflanzen u. Thiere andere Pflanzen u. Thiere von derselben Art, wie die erzeugende ist, aus sich hervorgehen zu sehen. Fehlt das Z., so ist es entweder männliches od. weibliches Unvermögen (Impotenz, s.d.), welches dies veranlaßt. Ersteres entsteht durch organische Fehler (Durchbohrtsein des Penis an unrechter Stelle, Deformitäten des Penis, zu Lang- od. zu Kurzsein u. dgl.), od. aus durch Ausschweifung od. Alter geschwächten Geschlechtstheilen; letzteres aus organischen Fehlern od. Alter, meist über 40 bis 50 Jahre, wenn die Menstruation aufhört. Vgl. Castration u. Zeugung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 594.
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