Impotenz

[838] Impotenz (lat. Impotentia), 1) Unvermögen; insbesondere 2) als männliches Unvermögen (I. virilis), Zeugungsunvermögen, absolut wie bei völliger Geschlechtsunreife, vor dem Eintritt der Mannbarkeit u. in sehr hohem Alter, wo kein Same abgesondert wird, bei Verstümmelungen od. Mißbildungen u. organischen Fehlern der männlichen Genitalien, welche die Geschlechtsvereinigung physisch unmöglich machen, od. relativ. Sonst unterscheidet man a) I. der Begattung u. b) I. der Zeugung, wo zwar Fähigkeit zum Beischlaf vorhanden, aber der Same unfruchtbar ist od. nicht gehörig ausgespritzt werden kann. Erstere befaßt auch die letztere, nicht aber umgekehrt. Die I. gibt nur dann einen rechtlichen Ehescheidegrund ab, wenn sie andauernd ist u. auf nachweisbaren u. nicht zu hebenden physischen, entweder blos örtlichen, die Geschlechtstheile betreffenden Mängeln beruht, wie auf Mißbildungen u. Krankheiten, od. Erschöpfung durch Onanie, od. auf allgemeinen Ursachen, Entnervung des Körpers durch körperliche od. geistige Anstrengungen, Mißbrauch der Aphrodisiaca, Kälte des Temperaments, Haß, Abneigung, Mißtrauen in seine Kräfte, Übermaß der Begierde, s. Nestelknüpfen. Die I. ohne organische Fehler besteht bes. in gänzlichem Mangel an Erection od. zu schneller od. fehlender Samenergießung. Heilung der I. ist möglich durch kräftige Nahrung von Eiern, Bouillon, Caviar, Austern, Chocolade, kräftigen Wein, Fleischkost, stärkende Mittel, China, Quassia, Eisen, Vanille, Stahl- od. Douchebäder, stärkende Einreibungen, Elektricität, fleißigen Genuß der freien Luft. Die I. zur Zeugung bei Begattungsfähigkeit ist häufig nur relativ. Männer, welche in einer früheren Ehe kinderlos blieben, erzeugen in einer zweiten oft Kinder u. umgekehrt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 838.
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