Zu Holze gehen

[724] Zu Holze gehen, wenn das Wild vom Felde in den Wald zurückkehrt. Z. H. richten, der Fährte eines Wildes mit dem Leithunde bis an einen Holzrand nachfolgen u. daselbst die Fährte verbrechen. Z. H. schießen, das Wild so schießen, daß es zwar nicht sogleich fällt, aber sich im Holze verkriecht u. überhaupt an der Verwundung stirbt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 724.
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