Auf beide Hände gehen

[925] Auf beide Hände gehen, 1) bei Reitpferden, nach Verlangendes Reiters sogleich rechts od. links anspringen; 2) bei Zugpferden, als Sattel- u. Handpferd eingefahren sein.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 925.
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