Auflegung der Hände

[933] Auflegung der Hände, Gebrauch der Menschen, um zu segnen u. zu weihen; die Griechen weiheten so ihre Beamten, die Römer schenkten ihren Sklaven dadurch die Freiheit; bei den Jsraeliten ertheilten so die Väter ihren Kindern den Segen, weihete Moses den Josua zu seinem Nachfolger, wurden später die Priester u. Fürsten geweihet, auch legten die Priester die Hände auf die Opferthiere, um zu bezeugen, daß sie Gott zugeeignet wären, u. auf verurtheilte Gotteslästerer legten alle Zeugen die Hände, zum Zeichen, daß seine Schuld auf ihm liege. Jesus heilte durch A. d. H. u. segnete die Kinder, wie auch die Apostel so weiheten u. den Heiligen Geist mittheilten; in der christlichen Kirche wurde schon in der frühesten Zeit u. wird dieselbe bei der Taufe u. Confirmation,[933] bei der Ordination u. beim Segen angewendet. Vorzüglich heißt das Sacrament der Firmelung bei den Katholiken so (Impositio manuum), u. der weihende Priester erscheint hier als Nachfolger der Apostel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 933-934.
Lizenz:
Faksimiles:
933 | 934
Kategorien: