Zureichend

[745] Zureichend, was zur Erfüllung irgend einer Anforderung genug ist; daher in der Logik Zureichender Grund, ein Grund, wenn er seine Folge vollständig u. mit Nothwendigkeit bestimmt; u. Satz des zureichenden Grundes (Principium rationis sufficient is), theils die Regel des Geschehens, daß keine Veränderung ohne ihre Ursachen eintritt, theils das Gesetz des Denkens nur das für wahr zu halten, wofür sich ausreichende Gründe nachweisen lassen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 745.
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