Zweideutigkeit

[760] Zweideutigkeit, 1) wenn ein Wort mehr als eine Bedeutung hat; 2) (Ambiguitas, Amphibolia, Dilogia), wenn in einem Satze die Wörter so gestellt sind, daß sie mehr als einen Sinn zulassen. Dies ist ein Fehler der Rede, weil dadurch der Verständlichkeit Abbruch geschieht. Zuweilen ist die Z. eine absichtliche, wenn der Redende den wahren Sinn seiner Rede verstecken will, um entweder nicht anzustoßen, od. um Andere zu täuschen, od. auch um seinem Wissen keine Blöße zu geben, wie es in den Orakeln (s.d.) der., Alten oft geschah; 3) in engerem Sinne eine Äußerung, welche neben ihrer guten, offenen u. schlichten auch noch eine üble, versteckte, anstößige (unsittliche) Bedeutung hat; 4) Z. des Charakters ist, wenn sich Jemand gegen verschiedene Personen od. bei verschiedenen Gelegenheiten verschieden ausspricht u. erklärt, blos um seinen Vortheil auf beiden Seiten zu schützen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 760.
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