Betriebsarbeiter

[281] Betriebsarbeiter werden im weiteren Sinne alle beim Betrieb der Eisenbahn beschäftigten Arbeiter genannt, im Gegensatz zu den bei den Neubauten tätigen Bauarbeitern. Im engeren Sinne versteht man unter B. die Arbeiter des Bahnhofs-, Güter- und Fahrdienstes zur Unterscheidung von den Arbeitern, die in den Verwaltungsräumen, bei der Bahnunterhaltung und in den Werkstätten beschäftigt werden (s. Arbeiter).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 281.
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