Bremsaufsichtsdienst

[7] Bremsaufsichtsdienst umfaßt die Untersuchung der Bremseinrichtungen der im Betriebe befindlichen Fahrzeuge sowie die Überwachung der Einhaltung der bestehenden Vorschriften für die Instandhaltung und Handhabung der Bremsen.

Jener Teil des B., der die Untersuchung der Bremseinrichtungen im Betrieb betrifft, ist bei allen Bahnverwaltungen nach gleichartigen Grundsätzen geregelt.

Die Untersuchung des betriebsfähigen Zustandes der Bremsen obliegt allgemein bezüglich der Lokomotive und des Tenders dem Lokomotivpersonal; bezüglich der durchgehenden Wagenbremsen dem Wagenaufsichtspersonal und in Untersuchungsstationen, in denen keine Wagenaufsichtsorgane vorhanden sind (meist auf Lokalbahnen), anderen hierzu bestimmten fachlich geschulten Bahnorganen; schließlich bezüglich der Spindelbremsen dem Zugbegleitungspersonal.

Die Untersuchung der durchgehenden Bremsen im Betrieb erstreckt sich auf die Kupplung der Bremsleitungen zwischen den einzelnen Fahrzeugen, die Stellung der etwa vorhandenen Absperr- oder Umschaltvorrichtungen, die freie Beweglichkeit des Bremsgestänges samt zugehörigen Hebeln, das Spiel der etwa vorhandenen Ventile oder Klappen, die Entfernung der Bremsklötze von den Radlaufflächen, die Erprobung der Dichtheit der durchgehenden Bremsleitungen und der an diese angeschlossenen Teile sowie auf die richtige Betätigung der Bremse überhaupt.

Die Untersuchung der Spindelbremsen beschränkt sich lediglich auf die Bewegbarkeit der Bremse, die Möglichkeit, bei einer entsprechenden nicht zu großen Umdrehungszahl mit der Bremskurbel die Bremsklötze zur festen Anlage an die Radreifen zu bringen, wobei unter keinen Umständen die nutzbare Länge der Bremsspindelgewinde ausgenützt werden darf, und schließlich auf den Zustand der Bremsklötze.

Die Kontrolle über die Einhaltung der bestehenden Vorschriften für die Instandhaltung und Handhabung der Bremse obliegt im allgemeinen dem technischen Personale der Exekutivdienststellen.

In Berücksichtigung des wesentlichen Einflusses, den eine sachgemäße Instandhaltung[7] und Handhabung der Bremseinrichtungen der Fahrzeuge auf die Sicherheit bei der Abwicklung des Fahrdienstes nimmt, wenden die Bahnverwaltungen der übergeordneten Kontrolle des Bremsdienstes ein besonderes Augen merk zu. U. a. hat das österreichische Eisenbahnministerium verfügt, daß bestimmten, mit dem Bremsdienst besonders vertrauten Ingenieuren der Direktionen, der Werkstätten und Heizhäuser, außer sonstigen Obliegenheiten, die Pflicht auferlegt wird, die Einhaltung der Vorschriften für die Instandhaltung und Handhabung der Bremsen strengstens zu überwachen sowie das unterstehende Personal zu prüfen und entsprechend zu unterweisen.

Austin.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 3. Berlin, Wien 1912, S. 7-8.
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