[356] Dienststunden (hours of service; heures de service; ore di servizio) des Bahnpersonals, im weiteren Sinne die Zeit, während deren die[356] Bediensteten im Dienste zu verbleiben haben, im engeren die Geschäftsstunden, während deren die Fahrkartenausgaben, Gepäck, Güter-, Eilgut- u.s.w. Abfertigungen für das Publikum geöffnet sind. Wegen der ersteren s. das Nähere unter Dienst- und Ruhezeit.
Die Festsetzung der D. für Fahrkartenausgaben und Gepäckabfertigungen erfolgt nach den reglementarischen Bestimmungen und den hierauf beruhenden besonderen Anordnungen jeder Verwaltung. Die Dauer und Einteilung der D. für die Güter- und Eilgutabfertigungen richtet sich nach dem dienstlichen Bedürfnis. Für diese Dienststellen werden die D. für die Winter- und Sommermonate, sowie für die Wochen- und Sonntage verschieden festgesetzt, u. zw. für Wochentage zumeist mit einer Unterbrechung zur Mittagszeit. Die D. für die Güter-, Eilgut- u.s.w. Abfertigungen werden dem Publikum durch Anschlag bekannt gegeben (S. auch unter Güterabfertigung). In den Verwaltungsbureaus besteht entweder die durchgehende (sog. englische) oder die durch eine längere Mittagspause unterbrochene geteilte Arbeitszeit.
Seydel.