Frankierungsmarken

[166] Frankierungsmarken, von den Eisenbahngesellschaften aufgelegte, auf bestimmte Geldbeträge lautende Eisenbahnmarken (s.d.), die entweder an die Parteien verkauft und von diesen zur Begleichung der Frachtgebühren für kleine Kolli (durch Aufkleben auf das Begleitdokument oder auf das Kollo selbst) verwendet werden, oder lediglich internen Kontrollzwecken dienen, indem sie vom abfertigenden Beamten zur Feststellung der Erhebung der Gebühr auf das Begleitpapier geklebt und entwertet werden. In letzterer Weise erfolgt die Verwendung von Eisenbahnmarken u.a. im Güterverkehr zwischen Stationen der Verwaltungen des deutschen Eisenbahnverkehrsverbandes bei allen Eil-, Frachtstückgut- und den nach dem Eilguttarife abzufertigenden Tiersendungen, für die die Beförderungsgebühren bis höchstens 3 Mark durch die Versandstation erhoben oder gestundet werden. Die F. sind im Frachtbrief unterhalb der Geldbeträge von dem Beamten aufzukleben, der die Gebühr erhebt und sofort durch einen Metallstempel zu entwerten, um eine Wiederverwendung auszuschließen. Mit der Verwendung von F. ist gleichzeitig ein vereinfachtes Abfertigungs- und Abrechnungsverfahren verbunden. Auch bei der amtlichen Gepäckaufbewahrung werden F. verwendet; sie werden auf den Hinterlegungsschein aufgeklebt, nachdem der Reisende das hinterlegte Gepäckstück zurückerhalten hat.

In ähnlicher Weise werden bei den Schweizer Bundesbahnen seit 1. März 1913 versuchsweise F. für die Frankierung von Gütersendungen verwendet. Dieses Verfahren ist auf frankierte, nicht mit Nachnahmen belastete[166] Sendungen beschränkt, für die die Frankatur einschließlich Frachtzuschlag für Interessedeklaration und Spesen der Versandstation den Betrag von 5 Fr. für die Sendung nicht übersteigt. Die so abgefertigten Sendungen werden lediglich in ein chronologisch zu führendes Versandbuch eingetragen, so daß auf Grund der Eintragung die Sendung jederzeit verfolgt werden kann. Der Verkauf von Marken an Private zur Selbstfrankierung der Sendungen ist untersagt.

In Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, England wird das Markenverfahren im Kleinverkehre in der Weise angewendet, daß zur Verminderung des Bargeldverkehrs am Schalter die Parteien die F. kaufen und auf das Kollo kleben (vgl. Eisenbahnmarken).

Bei der österreichischen Staatseisenbahnverwaltung ist die Abfertigung von Eilgütern im Gewicht bis zu 20 kg mittels F. fakultativ zugelassen. Die zum Verkaufe gelangenden Marken enthalten die Bezeichnung der Verwaltung, eine Ordnungsnummer, den Preis sowie die Angabe des Gewichts und der Entfernung der damit abzufertigenden Güter, ferner einen abzutrennenden Abschnitt, der dem Aufgeber des Gutes als Aufnahmeschein ausgehändigt wird, wogegen die eigentliche Marke vom Aufgeber auf das Kollo geklebt wird.


Der Preis der F. beträgt einschließlich der Aufnahmestempelgebühr

für gewöhnliches Eilgut:


Frankierungsmarken

In Österreich verwendet man F. außerdem auch zur Begleichung der Gebühren für Zeitkarten, der Ausfertigungsgebühren für Freifahrtscheine und Anweisungen zu ermäßigter Fahrt u.s.w.


In Belgien werden Kolli von 5 kg und weniger nach dem Tarif für kleine Kolli (petits paquets) befördert, der nur bei Frankierung mit Marken zur Anwendung kommt; außerdem können F. bei Aufgabe von Colis par exprès und par Service accéléré bis zum Gewicht von 60 kg benützt werden.

Für nicht mit F. aufgegebene Stücke, deren Gewicht 60 kg nicht übersteigt, werden die um 20 Ct. erhöhten Taxen für frankierte Stücke erhoben.

Bei mehreren süddeutschen Verwaltungen ist zur Beschleunigung der Abfertigung die Frankierung des Expreßgutes mit Marken eingeführt. Solche Marken können vom Publikum gekauft und zur Frankierung der auszuliefernden Sendungen verwendet werden.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 166-167.
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