Hohlglaswagen

[221] Hohlglaswagen dienen zur Beförderung von Glaswaren, ausgenommen größere Tafeln, die zweckmäßiger auf Bockwagen (s.d.) verladen werden.

Hohlglaswaren erfordern bei der Verladung viel Raum, haben jedoch verhältnismäßig geringes Gewicht, so daß die normalen gedeckten Güterwagen von durchschnittlich 15 t Ladegewicht nicht völlig ausgenutzt werden können. Dieser Umstand führte bei einigen Bahnverwaltungen, so z.B. bei den preußischen und bei den sächsischen Staatsbahnen, zum Bau eigener H.

Die H. der sächsischen Staatsbahnen sind gedeckte zweiachsige Güterwagen mit möglichst großem Fassungsraum. Die Bodenfläche des Wagens ist 29∙2 m2 groß, bedingt daher bei einer inneren Kastenbreite von 2750 mm eine innere Länge des Kastens von 10.620 mm.

Diese großen Abmessungen erfordern mit Rücksicht auf das Durchfahren der Gleiskrümmungen mit kleinem Halbmesser bei dem großen Radstand dieser Wagen die Anordnung von Lenkachsen. Der Fassungsraum erreicht durch enges Anpassen an das Profil 78 m3 gegenüber 44 m3 bis 48 m3 bei den gewöhnlichen gedeckten Güterwagen. Das Dach der H. ist gewölbt, zur Versteifung dienen gebogene Winkeleisen.

In jeder Seitenwand sind große Schiebetüren und außerdem mit Klappen verschließbare, zum Lüften der H. oder zur Verladung langer Gegenstände dienende Öffnungen angeordnet.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 6. Berlin, Wien 1914, S. 221.
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