Ungarische Westbahn

[71] Ungarische Westbahn, teils in Ungarn, teils in Steiermark gelegene, 1869 und 1870 konzessionierte, 1871/72 eröffnete Privatbahn mit dem Sitz in Budapest, seit 1889 im Betrieb der ungarischen bzw. österreichischen Staatsverwaltung. Sie umfaßte zur Zeit der Verstaatlichung die 1871/73 eröffneten Strecken Györ-Szombathely-Gyanafalva (178∙488 km), Székesfehérvár-Veszprém-Kis-Czell (122∙752 km), Graz-ungarische Grenze bei Gyanafalva (67∙846 km) und das Verbindungsgleis zur Südbahnstation Graz (3∙803 km), zusammen 372∙889 km.

1888 erhielt die Gesellschaft die Verständigung, daß die Regierungen der beiden Reichshälften sich entschlossen haben, die Bahn auf Grund der Sequestrationsgesetze in den Staatsbetrieb zu übernehmen. Die gepflogenen Verhandlungen führten dazu, daß die ungarische Strecke vertragsmäßig in das Eigentum des Staates überging und auch der Betrieb der österreichischen Strecke, unter gleichzeitiger Festsetzung von Bestimmungen über die allfällige Einlösung, auf die Konzessionsdauer für Rechnung des Staates übernommen wurde. Die ungarische Regierung verpflichtete sich, zur Verzinsung und Tilgung der gesellschaftlichen Aktien und Prioritätsobligationen im Verhältnis zur Länge der ungarischen Linie Annuitäten zu zahlen. Am 1. Januar 1889 ging die U. sodann in den Staatsbetrieb über, die österreichische Linie kam unter die Verwaltung der Generaldirektion der österreichischen Staatsbahnen, die ungarische Linie in die Verwaltung der Direktion der ungarischen Staatsbahnen (vgl. Ungarische Eisenbahnen).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 10. Berlin, Wien 1923, S. 71.
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