Frauengut

[1141] Frauengut verliert und gewinnt nicht. (S. Frau 709 u. Weibergut.)Hillebrand, 126; Graf, 154, 90.

Dies Sprichwort bezieht sich darauf, dass der Mann am Ende der Ehe das eingebrachte Gut der Frau zurückerstatten, auch etwaigen Verlust ersetzen muss. Dagegen ist er berechtigt, allen Gewinn aus demselben für sich zu behalten. Diesen verliert das Frauengut stets, abgesehen davon, dass die Zurückerstattung nur insoweit stattfinden kann, als der Mann etwas besitzt. (C.L. Runde, Deutsches eheliches Güterrecht, S. 132.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 1141.
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