Lücke

1. Man muss die Lück wider flicken.Lehmann, 694, 53.

D.i. die Scharte wieder auswetzen.


2. Wer die Lücke im Zaun hat, der hat auch den Schaden.


3. Wer sein lück nicht versehen kan, der soll des Weibs müssig gan.Lehmann, 143, 49.


4. Wer sein Lück nit vertretten kan, der soll sich dern nicht massen an (oder: der soll ein andern dass best thun lan).Lehmann, 143, 53.

Allgemeiner Sinn: Man soll sich nicht in Lagen bringen, denen man mit seiner Kraft nicht gewachsen ist. Bei Lehmann in dem Abschnitt, der die Frage zur Ueberschrift hat: »Ob jede Manssperson soll Heyraten.«


*5. Ein lucken durch den Zaun machen.Theatrum Diabolorum, 139a.


*6. Eine Lücke auf-, die ander zumachen.Sutermeister, 872.

Schulden mit neuen Schulden bezahlen. (S. Loch.)

Lat.: Versuram facere. (Seybold, 627.)


7. Vor d' Lucke stahn. (Oberösterreich.)

Etwa in dem Sinne, wie etwas vertuschen, vertreten, den Sündenbock machen.


[Zusätze und Ergänzungen]

*8. Einem die lucken verzeunen.Nigrinus.


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 3. Leipzig 1873.
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