Lücke

1. Man muss die Lück wider flicken. – Lehmann, 694, 53.

D.i. die Scharte wieder auswetzen.


2. Wer die Lücke im Zaun hat, der hat auch den Schaden.


3. Wer sein lück nicht versehen kan, der soll des Weibs müssig gan. – Lehmann, 143, 49.


4. Wer sein Lück nit vertretten kan, der soll sich dern nicht massen an (oder: der soll ein andern dass best thun lan). – Lehmann, 143, 53.

Allgemeiner Sinn: Man soll sich nicht in Lagen bringen, denen man mit seiner Kraft nicht gewachsen ist. Bei Lehmann in dem Abschnitt, der die Frage zur Ueberschrift hat: »Ob jede Manssperson soll Heyraten.«


*5. Ein lucken durch den Zaun machen. – Theatrum Diabolorum, 139a.


*6. Eine Lücke auf-, die ander zumachen. – Sutermeister, 872.

Schulden mit neuen Schulden bezahlen. (S. ⇒ Loch.)

Lat.: Versuram facere. (Seybold, 627.)


7. Vor d' Lucke stahn. (Oberösterreich.)

Etwa in dem Sinne, wie etwas vertuschen, vertreten, den Sündenbock machen.


[Zusätze und Ergänzungen]

*8. Einem die lucken verzeunen. – Nigrinus.


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 3. Leipzig 1873.
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