Polensitte

1. Nach alter Polensitte herrscht Gastrecht in jeder Hütte.

Die Sitte des Gastrechts wurde bei slawischen Völkern von jeher in Ehren gehalten. Sobald ein Fremdling, und wenn es selbst ein geschworener Feind des Hauses war, über die Schwelle desselben trat, so konnte er auch sicher vor Verrath sein.

Poln.: Staropolska jest to cnota nie zamknąć nikomu wrota. (Wurzbach I, 114, 33.)


2. Polensitt' verschliesst die Thür nit.

In Bezug auf die grosse Gastfreundschaft, die dem Polen wie dem Slawen überhaupt eigen ist.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 3. Leipzig 1873, Sp. 1371.
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