Sibbeste

Die sechs Sibbesten wahren den Siebenten. Graf, 468, 585.

Zum Beweise der Unschuld schwor der Betreffende mit sechs Eideshelfern in bürgerlichen wie peinlichen Sachen. Sechs Männereide, heisst es, halten den siebenten aufrecht, alle sieben sind des Mannes unverbrüchliche Wehr und Bürgschaft. Dieser Beistand der Standesgenossen, den indess Niedere den Höhern nicht leisten konnten, löst Bast und Band. Die Wahrheit konnte indess dadurch nicht erwiesen werden, da die nächsten Verwandten, die natürlichsten Eideshelfer gerade für ein glaubwürdiges Zeugniss die ungeeignetsten Personen sind. Es sollte dadurch blos gezeigt werden, dass dem Angefochtenen bereits Helfer zur Seite ständen. Im Altfriesischen: So ware sex de sibbeste dene sovenden. (Richthofen, 379, 24.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 4. Leipzig 1876, Sp. 548.
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