Steinhaus

[823] Das Steinhaus ist gleich dem Holzhaus.Graf, 381, 504.

Mit Bezug auf die Unverletzbarkeit des Hausfriedens, durch den jeder gegen rechtswidrige Angriffe auf Leib und Gut geschützt sein sollte, und der den Mann innerhalb seiner vier Wände gewissermassen unantastbar macht; das Haus sollte ihn und seine Familie schützen wie der Leib die Seele. Es war daher eins der schwersten Verbrechen, den Mann in seinem Hause »heimzusuchen« und dort Hand an ihn zu legen. Der Sinn des obigen Sprichworts geht nun dahin, dass es auf die Art und Beschaffenheit des Hauses selbst dabei gar nicht ankomme. Der mächtige Palast des Fürsten schützt ihn nicht mehr im Genusse des Hausfriedens als den armen Mann die arme Hütte. »Wo ein Mann seine Wohnung aufschlägt, sei es in einem blossen Zelte oder in einer Reisenhütte, oder auch in einer Erdhöhle und sich selbst mit seinen Sachen dahin begeben hat, da kann auch sein Hausfriede gebrochen werden.« (S. Gewaltig 2, Haus 281, Hausfriede 2 und Heimsuchung 2.)

Altfries.: Alle lyck, dat steenhus ende dat holtene hus. (Richthofen, 379, 23.)


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880.
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