Witthum

Kein Witthum mag sein, es sei denn stäte.Graf, 154, 107.

Das Leibgedinge (s.d. und Leibzucht) oder Witthum musste nicht blos richterlich bestellt, sondern auf wahres Eigen (s.d.) und Erbe, auf Grundbesitz eingetragen, nicht blos auf Fahrhabe (s.d.) angewiesen werden, damit es für die Witwe eine dauernde unentziehbare Quelle der Nahrung sei.

Mhd.: Kein wideme mag gesin, ez ni si stete. (Kleines Kaiserrecht, II, 51.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880, Sp. 319.
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