Abbitte, die

[12] Die Abbitte, plur. inusit. die Bitte um Vergebung eines begangenen Fehlers oder Verbrechens. Abbitte thun. Einem Abbitte thun. Eine gerichtliche Abbitte, welche vor Gerichte geschiehet. Die R.A. kniende Abbitte thun, rühret aus der Oberdeutschen Mundart her, wo man den Particip. Activ. wenn sie adverbialiter stehen, ein e anzuhängen pfleget; richtiger kniend Abbitten thun.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 12.
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