Abblasen

[12] Abblasen, verb. irreg. (S. Blasen.) 1) Activum. (a) Durch Blasen wegbringen, den Staub abblasen; und dann auch metonymisch, das Buch abblasen, den Staub von dem Buche blasen. (b) Ein Lied abblasen, dessen Melodie von einem höhern Orte, z.B. einem Thurme, blasen. (c) Durch das Blasen auf einem Instrumente von einem höhern Orte verkündigen. Der Wächter bläs't die Stunden ab. Ein Fest abblasen. (d) Das Ende einer Zeit oder Handlung durch Blasen verkündigen. So wird in Schweden der Reichstag von dem Thurme abgeblasen.

2) Neutrum, mit haben. (a) Zum Abzuge blasen.


Der Obergott war froh, befahl, nun abzublasen,

Opitz.


Auf gleiche Art bedeutet es bey den Jägern, das Ende der Jagd durch das Hifthorn verkündigen. (b) Zum letzten Mahle blasen. Der Wächter bläst ab. (c) Aufhören zu blasen. Daher das Abblasen, seltener die Abblasung, und dieses nur zuweilen in den thätigen Bedeutungen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 12.
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