Abschieben

[90] Abschieben, verb. irreg. S. Schieben.

1) Ein Activum. (a) Durch Schieben von einem Orte entfernen, von etwas hinweg schieben. Den Tisch, einen Schrank abschieben, von der Wand. Und zuweilen im gemeinen Leben auch[90] figürlich, eine Schuld, ein Verbrechen von sich abschieben. (b) Jemanden abschieben, im Kegelspiele, wenn auf die meisten geschoben wird, mehr schieben, als er. (c) Was zu viel war, abschieben, eben daselbst, durch Schieben vermindern. Das Verlorne abschieben, es wieder gewinnen.

2. Ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, nur in der Landwirthschaft, wo es von den Pferden, dem Horn- und Schafviehe gebraucht wird, und die letzten Füllen-Kalbs- oder Lammeszähne verlieren, bedeutet, welches bey den Schafen im fünften oder sechsten Jahre geschiehet. Die Kuh hat noch nicht abgeschoben. Abgeschobenes Vieh, welches abgeschoben hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 90-91.
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