Abschwören

[103] Abschwören, verb. irreg. act. S. Schwören. 1) Einen Eid abschwören, ihn ablegen, die Eides-Formel feyerlich nachsprechen. 2) Sich eidlich von etwas los sagen, es verschwören. Seine Religion, eines Dienste, einen Irrthum abschwören. 3) Eine Sache eidlich, mit einem feyerlichen Schwure läugnen. Einen Diebstahl, ein empfangenes Darlehn, einen Wechsel, eine Schuld, seine Hand, seine Unterschrift u.s.f. abschwören. Hierher gehöret wohl auch die niedrige R.A. da man von einem in Ansehung der Eide leichtsinnigen Menschen sagt: er sollte dem Teufel wohl ein Bein abschwören. Daher die Abschwörung in allen obigen Bedeutungen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 103.
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