Abstrafen

[119] Abstrafen, verb. reg. act. gehörig strafen, mit der verdienten Strafe belegen, doch nur von leichten Strafen. Einen seiner Vergehen wegen abstrafen. Ein Kind mit Worten, mit der Ruthe abstrafen. Sich abstrafen lassen, sich der verdienten Strafe unterwerfen. Daher die Abstrafung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 119.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: