Abstreifen

[120] Abstreifen, verb. reg. act. durch Streifen absondern. Die Blätter eines Zweiges abstreifen, und metonymisch, einen Zweig abstreifen. Ingleichen bey den Jägern, einem Thiere die Haut abziehen, ohne solche am Bauche zu öffnen, welche Haut alsdann ein Balg genannt wird. Einem Wolfe, Luchse, Fuchse, Hasen, Biber, Marder, einer Otter, Katze den Balg abstreifen; ingleichen metonymisch, einen Wolf, Luchs, Fuchs, Hasen abstreifen. So auch, einen Aal, eine Schlange abstreifen. Daher die Abstreifung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 120.
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