Abtrieb, der

[126] Der Abtrieb, des -es, plur. inusit. die Handlung des Abtreibens, doch nur in folgenden beyden Fällen. 1) Im Forstwesen, der Abtrieb des Holzes, eines Waldes, das Fällen und Wegschaffen der Bäume in demselben. 2) In den Rechten, das Abtreiben eines Käufers von dem Kaufe einer Sache, vermittelst des Einstands- oder Näherrechts, welches Recht an einigen Orten gleichfalls der Abtrieb genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 126.
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