Abwendig

[134] Abwèndig, adv. welches von dem vorher gehenden Zeitworte gemacht worden, so fern dasselbe eine Abneigung von etwas beybringen bedeutet. 1) Anderes Sinnes. Einen von seinem Vorhaben abwendig machen. Er läßt sich durch nichts abwendig machen, von seiner Entschließung abbringen. Besonders, 2) ungetreu, abgeneigt, ein gemilderter Ausdruck dessen, was man sonst abtrünnig, treulos nennet; wie abspänstig. Abwendig von einem werden. Du machst meine Bedienten von mir abwendig. Er hat ihm seine Gattinn abwendig gemacht. Die Gemüther abwendig machen.

Anm. Im Niedersächsischen abkehrig. Die Oberdeutsche Mundart gebraucht auch für dieses Nebenwort das einfache wendig.


Du hast nicht verstatten wollen,

Daß der Feind dein Eigenthum,

Von dir wendig machen sollen,

Gryph.


Die meisten Sprachlehrer rechnen abwendig unter diejenigen Adjective, welche indeclinabel sind, und nur in der ersten und vierten Endung gebraucht werden. Aber warum nennet man es nicht lieber geradezu ein Adverbium, da es nie mit Substantiven, sondern jederzeit mit Verbis, und unter diesen nur allein mit werden und machen verbunden wird?

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 134.
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