Allgemein

[216] Allgemein, adj. et adv. allen, oder doch den meisten einer Art gemein, ihnen zukommend. Eine allgemeine Krankheit. Ein allgemeines Übel. Die allgemeine schriftliche Kirche. Ein allgemeiner Befehl. Ein allgemeines Sprichwort. Dem allgemeinen Gebrauche nachgehen. Mit allgemeiner Bewilligung. Ein allgemeiner Begriff, der allen Dingen einer Art zukommt. Das ist nicht allgemein. Man muß nicht so allgemein urtheilen. Das Gespräch ward bald allgemein, alle anwesende Personen nahmen daran Theil; ingleichen es erstreckte sich über allgemeine Gegenstände. Anm. Allgemein für überall, oder von jedermann, sie wurden allgemein bewundert, das ist allgemein bekannt, ist ganz wider die Bedeutung dieses Wortes; indessen kommt algemaine doch für einmüthig schon in dem Überreste eines Gedichtes von dem Kriege Carls des Großen, bey dem Schilter vor. Eben so fehlerhaft ist es im Hochdeutschen, wenn einige, besonders Niedersachsen, für gemein, d.i. niedrig, schlecht, allgemein gebrauchen; eine allgemeine Redensart. Allgemeinsam und allgemeinschaftlich für gemeinschaftlich, sind Oberdeutsch. Man muß den Superlativ allgemeinste mit dem durch aller verlängerten Superlativ von gemein, niedrig allergemeinste, nicht verwechseln, weil beyde einen ganz verschiedenen Begriff haben. Die Angelsachsen und Niedersachsen gebrauchen Statt dieses verlängerten Wortes das einfache mäne, mene. S. das folgende.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 216.
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