Anderweitig

[282] Anderweitig, adj. et adv. von dem vorigen, welches in dessen obigen Bedeutungen auch im Hochdeutschen üblich ist. Eine anderweitige Verbindlichkeit, welche man an einem andern Orte, zur andern Zeit, oder mit andern Personen eingegangen ist; woraus erhellet, daß dieses Wort schärfer bestimmt, als das einfache ander. Eine anderweitige Hülfe veranstalten, so wohl eine andere, als auch eine wiederhohlte Hülfe. Er ist schon anderweitig versorgt, an einem andern Orte, auf andere Art. Ich habe ihr schon meine anderweitige Absichten gesagt, Weiße.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 282.
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