Anklage, die

[323] Die Anklage, plur. die -n, die Handlung des Anklagens. Ingleichen diejenige Schrift, worin eine solche Anklage enthalten ist. Figürlich, die Anklage des Gewissens.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 323.
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