Anläuten

[333] Anläuten, verb. reg. act. 1) * An etwas läuten. So wird dieses Wort in Oberdeutschland für anklingeln, anschellen gebraucht. 2) Durch Läuten das Zeichen zum Anfange einer Sache geben. So wird auf den Bergwerken angeläutet, wenn das Zeichen zum Anfahren mit der Glocke gegeben wird. Daher die Anläutung, und das Anläutegeld, dasjenige Geld, welches der Thürmer für das Anläuten auf den Bergwerken bekömmt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 333.
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