Anschnüren

[362] Anschnüren, verb. reg. act. mit Schnüren an etwas befestigen.


Dem hat des Landes Heil den Harnisch angeschnüret,

Günth.


Einen Übelthäter anschnüren, auf die Folterbank, oder an die Leiter befestigen.


Wird er gleich geköpft, gerädert, angeschnüret,

Opitz.


So auch die Anschnürung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 362.
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