Anständig

[378] Anständig, -er, -ste, adj. et adv. was Anstand hat.

1. So fern Anstand von anstehen, decere, abgeleitet ist. 1) Von dem äußern Betragen und dessen richtigen Verhältnisse mit den Vollkommenheiten und dem Stande einer Person. In dieser Bedeutung scheinet es nicht üblich zu seyn; denn ob man gleich sagt, anständig tanzen, eine anständige Kleidung, so findet doch hier mehr einer der folgenden weitern Begriffe, als dieser eingeschränkte Statt. 2) Von sittlichen Handlungen, der Würde, den Verhältnissen einer Person oder Sache gemäß; im Gegensatze des unanständig. Das ist einer fürstlichen Person anständig. Glaubest du, daß es einem Vater anständig ist, seinem Kinde die Wahrheit zu verhehlen? 3) In noch weiterer Bedeutung, einer Person und Sache gemäß. Eine anständige Bedienung. Er weiß von einer jeden Sache sehr geschickt und anständig zu urtheilen. Eine anständige Kleidung.

2. So fern Anstand von anstehen, placere, abstammet, eines Wünschen und Absichten gemäß. Dieser Antrag ist mir nicht anständig, gefällt mit nicht. Das Haus wäre mir wohl anständig, wenn es nur nicht so theuer wäre.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 378.
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